VW-Übernahme durch Porsche: Standorte und Arbeitsplätze sichern, Mitbestimmung erhalten, VW-Gesetz novellieren, kein Verkauf der Landesanteile!

05.03.2008 | Die Übernahme der Anteilsmehrheit an Volkswagen durch Porsche darf nicht zum Abbau der Schutzmechanismen für die bei Volkswagen Beschäftigten führen. Die Mitbestimmungskultur von Volkswagen muss erhalten bleiben. Insbesondere der Konflikt um die Mitbestimmungsvereinbarung macht deutlich, wie wichtig das VW-Gesetz ist.

VW-Gesetz erhalten - Arbeitplätze sichern!

Dies bedeutet, dass sich die Anzahl der in die Mitbestimmungsgremien zu entsendenden ArbeitnehmervertreterInnen an der Anzahl der Beschäftigten orientiert. Nur so bleiben demokratische Grundsätze gewahrt. Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen mit knapp 12.000 MitarbeiterInnen mehr Einfluss in der neu gegründeten Porsche Automobil Holding SE hat als ein Unternehmen, in dem weltweit über 330.000 Menschen arbeiten.

 

Die IG Metall SüdOstNiedersachsen fordert daher die Landesregierung auf, ihre bestehenden Anteile an der Volkswagen AG zu behalten. Wir nehmen Ministerpräsident Christian Wulff und die Union in der Pflicht, zu ihrem Wort zu stehen und eine vollständige Privatisierung zu verhindern.

 

Von der niedersächsischen FDP erwarten wir, die Forderung nach einem Verkauf der Landesanteile an VW fallen zu lassen. Wenn die Landes-FDP nach den Worten ihres Fraktionsvorsitzenden Philipp Rösler der Meinung ist, das Land Niedersachsen müsse keine Autos bauen, betonen wir, dass das Land sehr wohl in der Verantwortung steht, Arbeitsplätze und Standorte zu sichern sowie die betriebliche Mitbestimmung zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, muss das Land die VW-Anteile halten und auf Bundesebene eine europarechtskonforme Novellierung des VW-Gesetzes vorantreiben.

 

Im Interesse der bei Volkswagen Beschäftigten muss die Neufassung des Gesetzes mindestens folgende Punkte umfassen:

  • Das Erfordernis der 2/3-Mehrheit bei Beschlüssen des Aufsichtsrats über Produktionsstätten.
  • Das Entsenderecht des Landes Niedersachsen in den Aufsichtsrat.
  • Die Bestimmung über das Quorum von 80 % bei Beschlüssen der Hauptversammlung, für die nach dem Aktiengesetz eine 75 % Mehrheit erforderlich ist.