IG Metall und ver.di regeln Zusammenarbeit für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik

13.01.2016 | Mit einer Kooperationsvereinbarung haben die IG Metall und ver.di die Zuständigkeiten und damit die Geltungsbereiche für Tarifverträge für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik geregelt.

Kontraktlogistiker von CEVA auf der Betriebsversammlung von Volkswagen

Danach darf die IG Metall künftig Logistikbeschäftigte organisieren, deren Unternehmen auf dem Werksgelände von Metallbetrieben arbeiten oder eng in die Produktion und Montage eingebunden sind. "Der Kooperationsvertrag zwischen ver.di und IG Metall kommt den Beschäftigten zugute. Er wird der Realität gerecht", sagt der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Wolfsburg, Hartwig Erb. "Damit kann die IG Metall ihre Arbeit bei den Wolfsburger Kontraktlogistikern fortsetzen."


Mehr Infos auf der Seite der IG Metall Wolfsburg...