IG Metall-Bezirkskonferenz fordert Sondersitzung des Bundestages zur Rente mit 67 und Altersteilzeit sowie den Ausbau des umlagefinanzierten Rentensystems

19.04.2010 | Hannover - Die IG Metall-Bezirkskonferenz fordert zur Überprüfung der Rente mit 67 eine Sondersitzung des Bundestages. Hintergrund ist die im Gesetzespaket zur Rente mit 67 verankerte Überprüfungsklausel. Danach ist die Bundesregierung 2010 verpflichtet, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit arbeitsmarkt- und sozialpolitisch zu bewerten. Darüber hinaus muss sie sich bezüglich der abgeschafften Beschäftigungsbrücke zwischen jungen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern positionieren.

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Hartmut Meine, IG Metall-Bezirksleiter für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, forderte Bundesregierung und Bundestagsfraktionen auf, ein transparentes Überprüfungsverfahren unter Beteiligung der Gewerkschaften einzuleiten. "Dabei müssen die Belastungen am Arbeitsplatz, die tatsächlichen Chancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt sowie die sozialen Auswirkungen einer verlängerten Lebensarbeitszeit für jüngere und ältere Beschäftigte berücksichtigt werden. Ideologische und parteipolitische Schaukämpfe zu Lasten der Beschäftigten wird die IG Metall nicht akzeptieren," so Meine gegenüber den 180 Teilnehmenden der IG Metall-Bezirkskonferenz am heutigen Freitag in Hannover.
 
Das umlagefinanzierte gesetzliche Rentensystem hat sich im Kontext der Finanzmarktkrise im Gegensatz zur kapitalgedeckten Altersversorgung eindeutig bewährt. Die IG Metall-Bezirkskommission fordert die Bundesregierung daher auf, dies zum Anlass für die Stabilisierung und den Ausbau eines generationenübergreifenden Rentensystems zu nehmen. Hartmut Meine forderte einen Kurswechsel: "Es bedarf eines 'Neuen Generationenvertrages', der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch finanziert wird und alle Einkommensarten berücksichtigt. Zudem", so Meine weiter, "ist für alle Arbeitsverhältnisse die Sozialversicherungspflicht und ein flächendeckender Mindestlohn einzuführen."
 
Hintergrund:
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte 2007 gegen den erbitterten Widerstand der Gewerkschaften und Sozialverbände die Rente mit 67 eingeführt und die geförderte Altersteilzeit abgeschafft. Das "Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung" beinhaltet eine "Bestandsprüfungsklausel". Dementsprechend muss die Bundesregierung die eingeführte Rente mit 67 unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer überprüfen und klären, ob die gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können. Die Prüfung hat alle vier Jahre zu erfolgen, erstmals im Herbst 2010.

 

(Presseinformation des IG Metall-Bezirks Niedersachsen und Sachsen-Anhalt vom 16.04.2010)